Dringender Wohnungsbedarf trotz Leerstand?

RM

Leider sperren sich CDU und FOX gegen eine Regelung ;-(
Der Leerstand wird wohl bleiben. Lesen Sie das Update!

Bürger berichteten bereits im Mai 2022.
Der Stadt fehlen Handlungsmöglichkeiten?

UPDATE aus der Ratssitzung 06. Dezember

Die Fraktionen FOX und CDU haben gegen eine entsprechende Regelung gestimmt. Damit stand das Abstimmergebnis mit 21:19 gegen unseren Antrag.
Sehr schade. Die Argumente z.B. ein strategischer Leerstand, kann ich nur als Kapitalmaximierung, nicht als Bürgerorientiert werten.
(Peter Hilbig)


Was war Grund für den FBI-Antrag ?

Scheinbar kauft ein Investor mehrere Häuser auf und lässt diese, möglicherweise sogar renoviert, über Jahre leer stehen. Was auch immer der Grund ist: Die FBI meint „Eigentum verpflichtet auch“.

  • Xanten hat einen angespannten Wohnungsmarkt.
  • Wir sehen es in den sozialen Medien, wo dringend immer wieder Hilferufe erscheinen und bezahlbarer Wohnraum gesucht wird.
  • Wir sehen es in den steigend Mietpreisen.
  • Es steht im gutachterlichen Handlungskonzept Wohnen, welches der Stadt seit Ende 2017 vorliegt.

Trotzdem kann die Stadt nichts gegen Leerstand tun?


Die FBI kann helfen: Mit dem Antrag auf eine entsprechende Regelung.

Wieso die Stadt zur Umsetzung erst noch ein neues Gutachten benötigt, erschließt sich uns nicht ganz, aber selbst wenn es so sein sollte: Jede Wohnung, jedes Haus, das nicht mehr leer steht, wird dem Xantener Wohnungssuchenden zu Gute kommen!

Wenn wir je unterzubringender Person 30-40.000 EUR in die Hand nehmen müssen, erscheint uns der Aufwand für ein Gutachten allemal gerechtfertigt zu sein.

Bei geschätzt 4 Häusern, die vom Leerstand in eine Vermietung wechseln, werden vermutlich 16 wohnungssuchende Personen in Xanten weniger sein. Das macht das macht bei 35.000 EUR je Wohnungsplatz mal eben über eine halbe Millionen EUR an Investitionsbedarf aus! Das sollte doch Grund genug sein.

In der Beratung sieht die CDU dies derzeit noch kritisch. Wir hoffen die Bedenkenträger überzeugen zu können.

Keine Angst!

Das privat bewohnte Doppelhaus oder eine nicht belegte Einliegerwohnung soll geschützt bleiben. Es geht wirklich nur um gewerblichen Leerstand.

Aber auch Zweckendfremdung (Umwandlung in Gewerbeflächen) oder Luxussanierungen (Wandel von preisgünstigem Wohnraum in hochpreisigen Wohnraum) sollte gebremst werden.

Hier unser Antrag zum nachlesen:

Das Thema Wohnungsbau ist übrigens Landes- und Bundesweit ein Thema.

So entwickelt das Land derzeit eine Satzung, nach der es bei angespanntem Wohnraumlagen eingreifen kann.
Auch der Bund ist im Thema Wohnungsbau aktiv. Siehe folgenden RP-Bericht: